Anmeldung

Anmeldung für Delegierte und Gäste

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Ehrengäste melden sich bitte via E-Mail bei der Landesgeschäftsstelle zurück.

Location

Tagungsort

Neues Rathaus Bielefeld
Niederwall 23, 33607 Bielefeld

Anreise mit der Bahn

Zur Anreise mit dem Fernverkehr der Deutschen Bahn oder dem öffentlichen Personennahverkehr steigst Du am besten am Bielefelder Hauptbahnhof aus. Von dort aus ist das Neue Rathaus fußläufig zu erreichen.

Anreise mit dem Auto

Bei der Anreise mit dem Auto nutzt Du am besten die Tiefgarage Neues Rathaus zu parken. Die Zufahrt erfolgt über die Körnerstraße. Die Nutzung der Tiefgarage ist leider kostenpflichtig:

Die ersten 30 Minuten gratis, danach 1,00 EUR pro Stunde, 19:00 bis 6:00 Uhr 0,50 EUR je Stunde, samstags 9:00 bis 11:00 Uhr frei.

Solltest Du eine kostenlose Parkmöglichkeit suchen, gibt es weitere Parkpläze mit kurzen Fußwegen im Umfeld des Neuen Rathauses.

Anträge

Mit Eurem Kreisverband könnt ihr zum Landesschülerforum allegmeine Anträge (Sachanträge), Änderungsanträge zum vorgeschlagenen Grundsatzprogramm, Änderungsanträge zum Leitantrag des Landesvorstands und satzungsändernde Anträge stellen.

Jetzt einen Antrag einreichen!
Per E-Mail: antraege@lsf20.de
Per Post: Schüler Union NRW, Wasserstraße 5, 40213 Düsseldorf oder
Per Fax: 0211 1 36 00 52

Es gelten folgende Antragsfristen:
Satzungsändernde Anträge: 24. September 2020
Allgemeine Anträge: 14. Oktober 2020
Änderungsanträge: 14. Oktober 2020

Satzungsändernde Anträge

Alle satzungsändernde Anträge findest Du hier!
Online übersichtlich zusammengestellt.

Tagungsbeiträge

Zur Teilnahme entfällt ein Beitrag in Höhe von 30,00 EUR. Diese werden über die Kreisverbände abgerechnet, es kann also sein, dass Dein Kreisverband diesen ganz oder teilweise an Dich weitergibt.

Im Tagungsbeitrag enthalten sind:

  • Teilnahme an der Tagung
  • Snacks und Getränke während der Tagung
  • Übernachtung in Bielefeld

Infektionsschutz

Die Tagung findet unter strenger Maßgabe des Infektionsschutz statt. Dazu gehört unter anderem:

  • Die Verpflichtung zum Bedecken von Mund und Nase gilt während der gesamten Tagung, auch am Platz.
  • Bei der Akkreditierung weist das Tagungsbüro einen festen Sitzplatz zu. Es ist sich ausschliesslich an diesem Platz aufzuhalten.
  • Zwischen allen Sitzplätzen ist ein Abstand von 1,5 m. Auf dem übrigen Tagungsgelände ist dieser Abstand ebenfalls einzuhalten.
  • Die Tagung wird zwecks Lüftung an beiden Tagen unterbrochen. Die Teilnehmer verlassen in diesen Zeitspannen den Saal.
  • Zwecks Kontaktverfolgung wird jedes Betreten und Verlassen durch das Tagungsbüro erfasst. Mitglieds- sowie Teilnehmerdaten zusammen mit der zugewiesenen Platznummer entsprechend der Bestimmungen des IfSG gespeichert.
  • Verstöße gegen die Hygieneregeln können zum Ausschluss von der Tagung führen. Verstöße gegen die Verpflichtung zur Bedeckung von Mund und Nase führen immer zum Ausschluss.

Ansprechpartner

Robin Mainz

Tagungsleiter | Landesgeschäftsführer

mainz@nrw-su.de

Lars Görtz

Landesvorsitzender

goertz@nrw-su.de